Nur maximal 6 Monate!
Einige Betriebe sind unsicher: nur noch begrenzte Möglichkeiten früher zur Lehrabschlussprüfung antreten zu lassen. Die Regelung zur Verkürzung der Lehrzeit sorgt immer wieder für Verwirrung. Viele Betriebe wissen weiterhin nicht, dass Lehrlinge die Lehrzeit künftig nur noch um maximal sechs Monate verkürzen dürfen, um vorzeitig zur Lehrabschlussprüfung antreten zu können. Die Verkürzung setzt voraus, dass die Berufsschule …
|| 15. September 2025 22:00